Die Kirchenverwaltung

Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgsangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer Kirchenverwaltung die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten. Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der Kirchenverwaltung beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen.
Von der Kirchenverwaltung beschlossene Maßnahmen werden vom Vorstand (dem Pfarrer) und vom Kirchenpfleger vollzogen.

Der Verwaltungsleiter unterstützt den Pfarrer als „rechte Hand“ bei seinen täglichen Herausforderungen in der Verwaltung und leitet die Verwaltung der Pfarrei in enger Abstimmung mit dem Pfarrer eigenverantwortlich. Sein besonderes Augenmerk liegt auf der Personalführung und der Immobilienverwaltung.

Dem Kirchenpfleger obliegt insbesondere das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Ebenso gehören in Rücksprache mit dem Vorstand Personalangelegenheiten sowie die Bewahrung und Verwaltung der kirchlichen Kunstschätze und Immobilien zu seinen Pflichten.

Vorstand der Kirchenverwaltung:
Pater Steffen Brühl SAC

Verwaltungsleiter:
Achim Renninger (Stellvertretender Vorstand)

Kirchenpfleger:

Peter Wenderlein (St. Jakob)

Klaus Greppmair (St. Stefan-Süd)