Aufruf zur Wahl der Kirchenverwaltung

Im Herbst werden in den Pfarreien der Diözese Augsburg die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Auch wir wollen Sie dazu aufrufen, am 18. November Ihre Stimme abzugeben.

Die Kirchenverwaltung ist die rechtliche Vertretung der örtlichen Kirchenstiftung. „Als Organ der Kirchenstiftung hat sie eine hohe Bedeutung bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens und bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben zur Sicherung und Unterstützung des ortskirchlichen Lebens“, betonen Generalvikar Harald Heinrich und Bischöflicher Finanzdirektor Dr. Klaus Donaubauer in einem gemeinsamen Grußwort zu den Kirchenverwaltungswahlen.

Kandidieren Sie bis zum 15. Oktober 2018

Für die Pfarrei und für den Leitungsdienst des Pfarrers ist es unverzichtbar, sachkundige Männer und Frauen zu finden, die sich zur Wahl stellen und bereit sind, in diesem Gremium ehrenamtlich mitzuwirken.
Zu Mitgliedern der Kirchenverwaltung können Personen gewählt werden,

 die der römisch-katholischen Kirche angehören,
 ihren Hauptwohnsitz im Bereich unserer Pfarrei haben,
 kirchensteuerpflichtig sind und
 am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wirken Sie mit als Kandidatin, als Kandidat für die Wahl zur Kirchenverwaltung oder schlagen Sie geeignete Kandidaten vor! Bis zum 15. Oktober können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Amtszeit der gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt sechs Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2019.

Wählen Sie am 18. November 2018

Alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken sind aufgerufen, bei den Wahlen am 18. November ihre Stimme abzugeben.
Wahlberechtigt sind Personen,

 die der römisch-katholischen Kirche angehören,
 ihren Hauptwohnsitz in unserer Pfarrei haben und
 am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Pba