Am 18. November 2018 ist Kirchenverwaltungswahl

Wählen Sie die Pfarreimitglieder, die unsere Gemeinde in Zukunft verwalten

Herzlichen Dank allen, die durch die Abgabe ihrer Stimme unseren Kandidaten für die Kirchenverwaltung den Rücken gestärkt haben.

Die Gewählten müssen sich nun schriftlich zur Annahme äußern, danach gibt der Wahlausschuss das Wahlergebnis bekannt.

Die Kirchenverwaltung tritt nicht oft öffentlich in Erscheinung. Ihre Arbeit geschieht eher im Hintergrund und ist doch enorm wichtig. Denn die acht gewählten ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder sorgen dafür, dass die Rahmenbedingungen für unsere Pfarreiarbeit stimmen. Sie tragen eine große Verantwortung und tun alles unentgeltlich, weil ihnen St. Jakob am Herzen liegt.

Zu den Hauptaufgaben der Kirchenverwaltung gehört die Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans, also die Entscheidung darüber, wo und wie das vom Bistum Augsburg zur Verfügung gestellte Geld eingesetzt wird. Außerdem geben sie öffentlich Rechenschaft über die Verwendung der Mittel (Jahresabschluss). Sie kümmern sich noch um die Pflege der Kirchen, des Pfarrzentrums und der anderen Liegenschaften, verantworten die Verwaltung der Pfarrei und sorgen sich um die pfarrlichen Mitarbeiterinen und Mitarbeiter.

Stärken Sie den Kandidaten den Rücken – gehen Sie wählen!

Wer kann wählen?

Wählen kann jeder, der im Pfarrgebiet von St. Jakob wohnt, katholisch ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie im Wahlverzeichnis eingetragen sind, fragen Sie einfach im Pfarrbüro nach.

Wer stellt sich zur Wahl?

Es kandidieren: Michael Busse-Roth, Klaus Greppmair, Dr. Lorenz Hartl, Horst Knote, Christoph von Linden, Karl Ritter, Günter Schreier und Monika Weighardt

Wann ist die Wahl?

Die Wahl findet am Sonntag, 18. November 2018 (Volkstrauertag) von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 17.30 bis 20.00 Uhr statt.

Wo kann ich wählen?

Im Pfarrzentrum St. Jakob, Pfarrstr. 1, 86316 Friedberg. Das Wahllokal ist barrierefrei erreichbar.

Geht Briefwahl?

Briefwahl ist möglich und kann bis zum 16.11.18 12.00 Uhr im Stadtpfarramt mündlich oder schriftlich beantragt werden.

Wann und wo wird ausgezählt?

Die Auszählung beginnt nach Wahlschluss um 20 Uhr im Pfarrzentrum und ist öffentlich.

Wann beginnt die neue Amtszeit?

Die neue Amtszeit beginnt am 01. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2024, dauert also sechs Jahre.

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