Kirchenverwaltung - was soll das?

Ein Interview mit unserem Stadtpfarrer P. Steffen Brühl

Am 18. November werden in Bayern neue Kirchenverwaltungen gewählt – auch in St. Jakob. Wir haben unseren Pfarrer gefragt, was es mit der KV auf sich hat – und warum es wichtig ist, wählen zu gehen.

 

 

P. Brühl, gehen wir in medias res: Was sind die Aufgaben der Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei. Das heißt, sie hat folgende Aufgaben: Verwaltung und Pflege des Stiftungsvermögens, einschließlich Liegenschaften und Inventar, Aufstellung des Haushaltsplans und der Jahresabschlüsse, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen, Personalverwaltung etc.

Wie setzt sich die Kirchenverwaltung zusammen?

Die Kirchenverwaltung besteht aus acht auf sechs Jahre gewählten Männern und Frauen aus der Pfarrei, sowie dem Pfarrer als Vorstand.

Warum überlässt man diese Aufgaben nicht hauptamtlichen Profis?

Ganz einfach, weil die Pfarrei von den Pfarrmitgliedern vor Ort verwaltet werden soll. Es ist das Vermögen der Pfarrei, um das es geht. Und um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenstiftung. Da liegt es doch nahe, dass die Pfarrei dies selbst in der Hand behält. Und deshalb ist die Wahl auch so wichtig.

Pfarrei, Kirchengemeinde, Kirchenstiftung, Pfründestiftung, Kirchenverwaltung, Stiftungsaufsicht…
Bei all diesen Begriffen kann man schon mal die Übersicht verlieren. P. Brühl, können Sie für uns Licht ins Dunkel bringen?

Stimmt, hier geht es häufig ziemlich durcheinander. Also, eine Pfarrei umfasst in der Regel die Katholiken in einem bestimmten Gebiet. Leiter einer Pfarrei ist der Pfarrer. Ihm stehen für die Seelsorge Mitarbeiter zur Seite, z.B. Kapläne und Gemeindereferentinnen. Zur Koordination und Planung der Pastoral gibt es eine gewählte Vertretung von Gemeindemitgliedern, den Pfarrgemeinderat.
Die wirtschaftlichen Belange sind Aufgabe der Kirchenverwaltung, deren Vorstand der Pfarrer ist.
Kirchengemeinde dagegen ist kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Begriff. Damit bezeichnet der Staat sowohl die katholische Pfarrei wie auch die evangelische Gemeinde.
Vermögensträger der Pfarrei ist die Kirchenstiftung. Ihr gehören die Kirche, das Pfarrzentrum, das Inventar etc.
St. Jakob hat vier Filialen: die Wallfahrtskirchen St. Afra im Felde und Herrgottsruh sowie die Stefanskirchen in Friedberg und Wiffertshausen. Diese sind wieder selbständige Stiftungen, sogenannte Filialkirchenstiftungen. Während Herrgottsruh eine eigene Kirchenverwaltung hat, werden die anderen drei von der Kirchenverwaltung von St. Jakob mitverwaltet. Alle fünf Kirchen haben aber eigene Kirchenpfleger, die sich um die Verwaltung der Kirchen kümmern.
Und jetzt noch die Pfründestiftungen: Die haben damit zu tun, dass unsere Pfarrei so alt ist. Früher gab es keine zentrale Besoldung der Geistlichen. Dafür gab es Liegenschaften und Schenkungen vor Ort, aus deren Ertrag Pfarrer, Kapläne etc. finanziert wurden. Das waren die Pfründe. Heute sind die Pfründe in der Regel rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts, also Pfründestiftungen. In St. Jakob gibt es fünf solcher Stiftungen. Das Pfarrhaus mit den Mietswohungen, das Benefiziatenhaus in der Pfarrstraße, das Mietshaus im Mergenthauer Weg oder die Erbpachtgrundstücke sowie die Krautgärten gehören den Pfründestiftungen. Die Verwaltung der Pfründe wird auch von der Kirchenverwaltung wahrgenommen. Die Erträge der Pfründestiftungen gehen aber direkt ans Bistum, dafür übernimmt das Bistum die Besoldung der pastoralen Mitarbeiter.
Damit nun alles seine Ordnung hat und eine laufende Kontrolle geschieht, gibt es die Stiftungsaufsicht. Diese ist in der Bischöflichen Finanzkammer in Augsburg angesiedelt, und sie berät auch die Kirchenverwaltung.

Warum ist die Struktur denn so kompliziert?

Das hat auch wieder historische Gründe. Für die Verwaltung des Vermögens der Kirchenstiftungen waren in Bayern schon seit dem späten Mittelalter zwei aus der Gemeinde bestellte so genannte „Kirchpröpste“ zusammen mit dem Pfarrer zuständig. Sie wurden gemeinsam von der weltlichen Obrigkeit und dem Pfarrer aus der Pfarrei bestellt. Das sind sozusagen die Vorläufer der heutigen Kirchenverwaltungen bzw. Kirchenpfleger.
Nach der Säkularisation 1803 übernahm der Staat zunächst die Aufsicht über die kirchliche Vermögensverwaltung, ab 1807 nahm er sie durch staatliche „Stiftungsadministrationen“ sogar selbst wahr. Nach 1817 wurde die kirchliche Stiftungsverwaltung den Kommunen übertragen. Eigene Kirchenverwaltungen – bestehend aus dem Pfarrer, einem Kommunalvertreter und mehreren gewählten Mitgliedern – wurden in Bayern dann 1834 eingerichtet.
Die freie Verfügungsgewalt der Kirche über ihr Eigentum wurde nach dem Ende der Monarchie eingeführt und im Bayerischen Konkordat von 1924 festgeschrieben. Heute ist die Kirchenverwaltung eine rein kirchliche Einrichtung, bestehend aus dem Pfarrer und gewählten Mitgliedern.

Wie arbeitet denn die Kirchenverwaltung in St. Jakob konkret?

Die Amtszeit dauert sechs Jahre. Unsere Kirchenverwaltung besteht aus acht Mitgliedern und dem Pfarrer. Sie trifft sich rund sechsmal im Jahr abends zur Sitzung. Der Pfarrer bereitet die Sitzungen vor und legt die Tagesordnung fest. Es werden alle anfallenden Fragen diskutiert und ggf. entschieden. Eine Besonderheit gibt es noch: KV-Mitglieder können sich bei Abstimmungen nicht enthalten, sie müssen mit Ja oder Nein abstimmen.

Am 18. November wird gewählt. Wie läuft die Wahl ab?

Das Wahllokal ist im Pfarrzentrum und von 9 bis 13 Uhr und von 17.30 bis 20 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte erhält im Wahllokal einen Stimmzettel, auf dem acht Namen stehen. Jeder kann bis zu acht Namen ankreuzen, also wählen. Die Auszählung ist öffentlich und beginnt um 20 Uhr im Pfarrzentrum. Verantwortlich für die Durchführung der Wahl ist der Wahlausschuss.
Ach ja, natürlich ist auch Briefwahl möglich. Einfach im Stadtpfarramt beantragen, geht auch telefonisch oder per eMail.