Zurück zur Normalität - Corona-Beschränkungen aufgehoben

Das Generalvikariat teilt mit, dass zum 26. November 2022 alle Corona-Beschränkungen für die Feier von Gottesdiensten aufgehoben wurden.

Lediglich, Gottesdienstteilnehmende, die sich infiziert haben, sind verpflichtet, während des gesamten Gottesdienstes mindestens eine medizinische Maske zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Personen, mit Symptomen einer Infektion, wird empfohlen, auf die Teilnahme am Gottesdienst zu verzichten. Personen, welche einen liturgischen Dienst ausüben und sich infiziert haben, aber keine Symptome einer Corona-Infektion haben, sind verpflichtet, während der gesamten Feier eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maske darf nur zum Kommunionempfang abgenommen werden. Personen, mit Symptomen einer Corona-Infektion, dürfen keinen liturgischen Dienst ausüben.