Corona-Regeln für Gottesdienste werden wegen der „Bundes-Notbremse“ angepasst
Das Krisenteam unserer Pfarrei beobachtet kontinuierlich die Corona-Situation. Die sog. „Bundes-Notbremse“ hat eine Anpassung der bisherigen Regelung für Gottesdienste nötig gemacht. Deshalb setzt das Krisenteam für die Dauer der Geltung der “Bunde-Notbremse” (also mind. bis 30. Juni 2021) folgende Regelung für die Durchführung von Gottesdiensten – unbeschadet der Regelungen des Bistums Augsburg – in Kraft:
Stichtag der Betrachtung ist jeweils donnerstags.
über 100
Liegt die 7-Tages-Inzidenz im Wittelsbacher Land am Donnerstag über 100, treten am zweiten auf diesen Donnerstag folgenden Sonntag folgende Regelungen in Kraft:
– Schließung der Filialkirchen St. Afra im Felde (außer für die Maiandachten und Kirchenführungen fester, vorresevierter Gruppen, sofern rechtlich zulässig), St. Stefan Süd, St. Stefan Wiffertshausen
– Aussetzung aller Gottesdienste in der Pfarrei, die auf Interaktion und aktives Einbringen der Teilnehmer:innen basieren (z.B. Bibelteilen-Gottesdienste, Gruppengottesdienste etc.)
– in der Stadtpfarrkirche wird der Sitzabstand zwischen zwei Haushalten auf deutlich mehr als 1,5 m erhöht
unter 100
Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 100 treten am zweiten auf den Stichtagsdonnerstag folgenden Sonntag folgende Regelungen in Kraft:
– Filialkirchen kehren zu den am 1. März 2021 geltenden Regelungen zurück
– Gruppen- und Interaktionsgottesdienste können im Rahmen des geltenden Schutzkonzepts durchgeführt werden
– In der Stadtpfarrkirche wird auf mindestens 1,5 m Sitzabstand zwischen den Haushalten zurückgekehrt
über 200
Liegt die 7-Tages-Inzidenz über 200 treten ab dem nächstfolgenden Sonntag diese Regelungen in Kraft:
– komplette Schließung der Filialkirchen St. Afra im Felde, St. Stefan Süd, St. Stefan Wiffertshausen
– Aussetzung aller Gottesdienste in der Pfarrei, die auf Interaktion und aktives Einbringen der Teilnehmer:innen basieren (z.B. Bibelteilen-Gottesdienste, Gruppengottesdienste etc.)
– In der Stadtpfarrkirche wird der Sitzabstand zwischen zwei Haushalten auf deutlich mehr als 1,5 m erhöht.