In der Trauer nicht alleine

Im November gedenken wir traditionell unserer Verstorbenen. Die Trauerpastoral ist ein ganz wichtiger Teil der Seelsorge in unserer Gemeinde, nicht nur im November. So hat der Pfarrgemeinderat sich in diesem Jahr besonders intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie in Sankt Jakob Sterbende und Trauernde begleitet werden. Dazu wurde ein Projektausschuss „Trauerpastoral“ eingesetzt.

Zur Trauerpastoral unserer Pfarrei zählt natürlich die sakramentale Begleitung durch die Priester – was man früher „Letzte Ölung“ nannte. Aber dazu zählen auch die vielen Besuche und Gespräche durch die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Pfarreimitglieder.

Nur noch sehr selten werden unsere Seelsorger nach Hause gerufen, um die Aussegnung eines Verstorbenen vorzunehmen. Dieses Angebot besteht weiterhin in unserer Pfarrei. Auch der Hausbesuch vor der Beerdigung ist ein wichtiger Bestandteil der Trauerbegleitung. Hierbei geht es nicht nur darum, die Beerdigung vorzubereiten, es ist vielmehr ein Seelsorgegespräch für die trauernden Angehörigen.
Darüberhinaus gibt es auch unser Trauercafé, die Trauerwanderung und selbstverständlich die Möglichkeit zum Gespräch mit den Seelsorgern.

Es ist sehr schön zu erleben, dass die Eucharistiefeier bei vielen noch ein wichtiger Teil der persönlichen Verabschiedung vom Verstorbenen ist. In unserer Pfarrei wird dieses Requiem immer vor der Beerdigung gefeiert.

Bisher war der Ort für diese Heilige Messe üblicherweise die Stadtpfarrkirche. Immer wieder wurde von Seiten der Angehörigen der Wunsch geäußert, dass Requien auch in der Wallfahrtskirche Herrgottsruh möglich sein sollten. Es gibt gute Gründe für die Pfarrkirche als Ort der Messe zur Beerdigung, denn hier steht der Taufstein – das Symbol für den Anfang des Lebens als Christ. Und hier sollte auch der Gottesdienst gefeiert werden, der den Anfang des neuen Lebens ganz in Gott markiert, das Requiem.

Die Mitglieder des Projektausschusses Trauerpastoral setzten sich intensiv mit dem Wunsch nach Requien in Herrgottsruh auseinander. Immer wieder wurde die persönliche Bindung des Verstorbenen zur Wallfahrtskirche genannt. Sehr häufig gibt es auch eher praktische Erwägungen, wie die Parkplatzsituation oder die Nähe zum Grab für den Wunsch, das Requiem hier zu feiern.

Diese Argumente bewogen den Ausschuss mit dem Wallfahrtsdirektor P. Geißler und der Filialkirchenstiftung von Herrgottsruh in einen Gesprächsprozess einzutreten.
Das Ergebnis dieser Gespräche sieht nun so aus, dass in Zukunft zwischen der Stadtpfarrkirche St. Jakob und der Wallfahrtskirche Herrgottsruh als Ort des Requiems vor der Beerdigung gewählt werden kann. Das gilt ausdrücklich nur für die Heilige Messe, nicht für Wortgottesdienste, die weiterhin in der Aussegnungshalle stattfinden sollen.

Sofern es sich im Anschluss an das Requiem um eine Urnenbeisetzung handelt, kann die Urne auch während der Messe in der Kirche aufgestellt sein und danach direkt zum Grab getragen werden. Die Requien in Herrgottsruh sind von Dienstag- bis Freitagvormittag ab 10 Uhr möglich. Diese Regelung gilt ab dem neuen Kirchenjahr, also ab dem ersten Adventssonntag 2019.

Der Projektausschuss Trauerpastoral wird in Kürze eine Übersicht über die Begleitung von Sterbenden und Trauernde in unserer Pfarrei zusammengestellen und veröffentlichen, denn in Sankt Jakob gibt es sehr viele Angebote, die den Betroffenen in der schweren Zeit helfen sollen.

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