Weitere Erleichterungen bei Begräbnisfeiern

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege teilt mit, dass es zu weiteren Erleichterungen bei Trauerfeiern und Beisetzungen kommt.

So dürfen am Grab ab sofort bis zu 50 Personen an der Beisetzung teilnehmen, sofern ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird dabei empfohlen.

In der Aussegnungshalle wird die 15-Personen-Grenze aufgehoben. Hier können nun so viele Personen teilnehmen, wie es der Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eines weiteren Haushalts zulässt. Hier gilt jedoch eine Pflicht zum ständigen Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Auch Requien sind wieder möglich. Dabei gelten sie normalen Schutzmaßnahmen wie in jedem Gottesdienst. Die Wallfahrtskirche Herrgottsruh bleibt für Requien leider noch bis zu den Sommerferien geschlossen, so dass diese Gottesdienste ausschließlich in der Stadtpfarrkirche gefeiert werden können.